Termine und Informationen



Bürgerinitiative in Neustadt/Weinstraße am 21.11.2015



Ralf Grusa, Jürgen Berberich und Bernd Schiebel waren am 21.11.2015 auf der gemeinsamen Veranstaltung vom Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V. und der Bundesinitiative Vernunftkraft im Saalbau in Neustadt/Weinstraße.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die physikalisch/wissenschaftlichen Randbedingungen der Stromerzeugung, hier besonders der volatilen Leistungseinspeisung der Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen, begleitet von der Darstellung der Konsequenzen für den Natur- und Landschaftsschutz. Dieser Anspruch wurde visualisiert durch die im Foyer aufgebaute Fachausstellung in Form einer Postersession und die großformatige Plakatierung z.B. der Lastganglinien aller deutschen/(europäischen) Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen auf dem Vorplatz vor dem Saalbau.

Durch diese öffentlichkeitswirksame „Transparenz der Fakten“ wurde der breiten Bevölkerung die Möglichkeit eröffnet, sich ein eigenes Bild zum Stand der Energiewende zu machen. Auf Basis dieser Faktenlage erläuterten Persönlichkeiten der Politik aus Rheinland-Pfalz und Hessen die daraus zu ziehenden politischen Konsequenzen und nahmen Stellung zur aktuellen Energiewendepolitik in Rheinland-Pfalz bzw. die energiepolitischen Aktivitäten ihrer Parteien in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Um 10 Uhr wurde den Besuchern über eine Postersession im Foyer des Saalbaus und einer großflächigen Plakatierung auf dem Vorplatz Gelegenheit geboten, Informationen zu unterschiedlichen Aspekten der Nutzung Regenerativer Energien (hier besonders der Windenergie) einzuholen. Fachkundige standen an Posterwänden für Fragen zur Verfügung. Der offizielle Teil der Veranstaltung begann um 12 Uhr mit der Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden des Bündnisses Energiewende für Mensch & Natur, Herrn Uwe Anhäuser.

Im Anschluss sprachen:

• Grußwort des Oberbürgermeister, Herrn Hans Georg Löffler
• Jean-Louis Butré, Vorsitzender „European Platform against Windfarms“
• Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, Ingenieur & Windkraftexperte
• Harry Neumann, bekannter Naturschützer aus RLP
• Christian Baldauf, stellv. CDU-Landesfraktionsvorsitzende RLP
• Dr. Volker Wissing, Landesvorsitzende der FDP in RLP
• René Rock, stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP in Hessen
• Dr. Nikolai Ziegler, 1. Vorsitzender der Bundesinitiative Vernunftkraft
• Fragerunde mit den Referenten und den Herren Dr. Jürgen Ott, Pollichia, und Alexander Wendt,Journalist und Buchautor

Christian Baldauf und Dr. Volker Wissing sprachen sich in ihren Vorträgen beide für ein Moratorium beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz aus, um eine weitere sinnlose Naturzerstörung in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Auch wollen sie sich nach der erfolgreichen Landtagswahl Änderungen beim LEP IV. Dr. Wissing erwähnte in seinem Vortrag übrigens zweimal die eingetretene Naturzerstörung auf dem Bocksrück. Im Juli 2013 war Herr Dr. Wissing auf Einladung der BI auf dem Bocksrück, um sich über die damals geplanten Naturzerstörungen zu informieren.

Gonbach, den 22.11.2015
Der Vorstand



Energiewende Erkennbar Gescheitert - Die Bürgerinitiative in Mainz



Die Grünen feierten am 10.Oktober 2015 vier Jahre einer aus ihrer Sicht erfolgreiche Energiewende. Wir widersprechen gemeinsam mit dem Bündnis Energiewende für Mensch und Natur dieser Fiktion und diesem irrationalen Kurs der grünen Technokraten.

Wir sagen die Energiewende Erkennbar Gescheitert!

Die Aktivitäten der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Umsetzung der Energiewende bestanden vor allem im Ausbau von subventionsgeförderten Photovoltaikanlagen und von Windindustrieanlagen zur Stromerzeugung mit immer höheren "Nennleistungen", die aber nicht den real "verfügbaren" Leistungen entsprechen, sondern erheblich darunter liegen.

Der Anteil von Strom am gesamten benötigten Energiemix beträgt nur ca. 20 %. Wir sprechen in Rheinland-Pfalz also nicht von einer "Energiewende", sondern nur von einer "Stromwende". Die Anzahl der errichteten Windkraftanlagen und deren theoretische Nennwertleistungen werden hierzulande jedoch als Erfolg proklamiert. Aber in Wahrheit liegt der Anteil von Strom aus Windkraft bei nicht einmal zwei Prozent der Gesamtenergiegewinnung.

Und dafür wurden in den letzten Jahren viele ländliche Regionen in "Wind-Industriezonen" umgewandelt. Man spricht mittlerweile von "regenerativen Sonderzonen". Großflächig werden wertvolle Landschafts- und Erholungsräume durch die Errichtung von Windindustrieanlagen zerstört und sollen nach dem Willen der grün-roten Landesregierung auch noch weiter zerstört werden. Alle Last für diese unverantwortliche und zum Scheitern verurteilte Energiepolitik tragen die ländlichen Regionen. Deren Bevölkerung wird ihrer Lebensqualität beraubt. Die viel propagierte Bürgerbeteiligung findet nicht einmal ansatzweise statt.

Solange es keine ausreichend effizienten Speichermöglichkeiten für die von Wind und Wetter abhängige unzuverlässige Stromerzeugung gibt, müssen weiterhin "Schattenkraftwerke" für eine grundlastfähige Stromversorgung bereitstehen. Aus Kostengründen werden aber den besonders effizienten und flexiblen Gaskraftwerken Kohlekraftwerke vorgezogen, die den CO2 Ausstoß zusätzlich erhöhen. Wird an den Starkwindtagen zu viel Strom produziert, droht das Netz zu kollabieren und wir müssen die Abgabe von Stromübermengen an das Ausland teuer bezahlen. Sieht so wirksamer Klimaschutz aus? Eindeutig nein. Bis 2030 will die Landesregierung weitere Wälder (unsere wichtigsten CO2 - Speicher!) und Grünlandschaften für den Bau von zusätzlichen 1.000 Windindustrieanlagen großflächig zerstören, mit viel zu niedrigen Abständen zu Siedlungen und somit zu den Menschen. Dabei wollen die rheinland-pfälzischen Regierungspolitiker die Gefährdung des lebenswichtigen Trinkwassers sowie gesundheitsschädlichen Lärm, allnächtlicher Blinklichter, Schattenwurf und insgesamt den durch Windräder verursachten Verlust von Erholungs- und Lebensraum für Mensch und Natur billigend in Kauf nehmen.

Das Land wird zunehmend zur Ressource für die Energieversorgung von Städten degradiert. Widerspricht das nicht dem Grundgesetz? Die Zustimmung der örtlichen Entscheider bewirkt Rot-Grün durch in Aussicht gestellte Einnahmequellen für die finanziell notorisch klammen Kommunen. Aber wer wird dafür bezahlen? Der Stromkunde und Steuerzahler, wir alle.

Die von Windindustrieanlagen verschandelten ländlichen Regionen, in deren Ortschaften die Immobilienwerte dramatisch fallen und die mobilen Bevölkerungsteile das Weite bzw. ihr Heil in städtischen Ballungsräumen suchen, bluten zunehmend aus.

Dies alles geschieht zugunsten der Gewinnung eines lediglich zweiprozentigen Anteils der in Deutschland tagtäglich benötigten Energie!

Fazit: Stromwende Erkennbar Gescheitert!

Am 10.10.2015 demonstrierten deshalb 250 Mitglieder von 48 Bürgerinitiativen (darunter auch Mitglieder unserer Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück) aus Rheinland-Pfalz um vor dem rheinland-pfälzischen Landtag in dem die grüne Landtagsfraktion zusammen mit Vertretern des Bundesverbandes der Windenergie den weiteren Ausbau der Windenergie besprachen. Dieser politisch ökonomische Komplex wird weiter die pfälzischen Wälder und die wertvollen rheinland-pfälzischen Mittelgebirgslandschaften zerstören, um angeblich das Klima zu retten. Die Grünen werden ihren irrationalen Kurs fortsetzen und versuchen eine Kapital-, Landschafts-und Subventionswende herbeizuführen. Wir werden daher weiter daran arbeiten, zumindest weitere Windenergieanlagen in unserer Region zu verhindern.

Gonbach, den 10.10.2015
Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V.



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Sehen Sie hier das Video auf "YouTube"





Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V.



Am 03.06.2015 fand im Gasthaus Mona Lisa in Gonbach die diesjährige Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V. mit ihren 208 Mitgliedern statt.

Das Vorstandmitglied Rüdiger Sünder eröffnete die Mitgliederversammlung und begrüßte die anwesenden Mitglieder. Jürgen Berberich übernahm die Protokollführung.

Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das Jahr 2014 informierte Rüdiger Sünder, dass 14 Informationstreffen für die Vereinsmitglieder zu den Themen des Naturschutzes und dem ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvollen Ausbau erneuerbarer Energienquellen stattfanden. Mit den anerkannten Naturschutzverbänden NABU und Pollichia wurde zusammengearbeitet. Auf Einladung der CDU-Landtagsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat Ralf Grusa an einem Treffen zur Entwicklung von erneuerbaren Energien teilgenommen. Ebenso führte Jürgen Berberich ein Gespräch im rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium mit den Ministerinnen Lemke und Höfken. Auch erfolgte eine Präsentation der Vereinsarbeit durch Ralf Grusa und Jürgen Berberich bei einer Veranstaltung vom Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V. in Hertlingshausen mit Dr. Heiner Geißler und bei einer weiteren Veranstaltung im saarländischen Böckweiler mit Oskar Lafontaine. Durch die Mitgliedschaft bei IDUR e.V. (Informationsdienst Umweltrecht e.V.) konnten drei Mitglieder unseres Vereins ein Fortbildungsseminar zur aktuellen Entwicklung im Umweltrecht besuchen. Ein Forstgutachten durch einen anerkannten Forstgutachter wurde in Auftrag gegeben. Auch standen Mitglieder des Vereins dem SWR und anderen Medien zu Fragen des Naturschutzes und dem Ausbau erneuerbarer Energien Rede und Antwort.. Im Jahr 2014 wurde auch wieder ein Fachvortrag durch einen Biologen zu den streng nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten heimischen Fledermäusen angeboten. Ebenso gab es im Rahmen eines Informationstreffens einen Fachbeitrag zum Verbreitungsgebiet, Lebensraum und Vorkommen des streng geschützten und auf der roten Liste geführten Schwarzspechte.

Jürgen Berberich trug den Kassenbericht für das Jahr 2014 vor. Er stellte die Einnahmen und Ausgaben des Vereins detailliert dar. Er bedankte sich bei allen Spendern für die zahlreichen Geldspenden in den letzten beiden Jahren.
Die Kassenprüferin, Melanie Ellenberger führte aus, dass die Unterlagen und die Kontoauszüge des Vereins geprüft wurden. Die Kasse wird super geführt. Alle Vorgänge waren nachvollziehbar und stimmig.
Melanie Ellenberger beantragte den Vorstand und den Kassenwart für 2014 zu entlasten. Bei der anschließenden Abstimmung wurden der Vorstand und der Kassenwart mit überwältigender Mehrheit entlastet.

Bei den Neuwahlen zum Vorstand gab es keine Veränderungen. Die bisherigen Vorstandsmitglieder, Ralf Grusa, Rüdiger Sünder, Michael Maekelborger, Karin Günther-Eymann und Jürgen Berberich als Kassenwart wurden in ihren Ämtern bei jeweils nur einer Enthaltung bestätigt. Auch die beiden Kassenprüfer, Melanie Ellenberger und Klaus Lincker, wurden in gleicher Weise wiedergewählt.
Der neue und alte Vorstand führte aus, dass die Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V. weiterhin den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes fördern wird und Bestandteil des Vereinslebens in Gonbach und Alsenbrück-Langmeil bleibt. Auch sollen wieder die beliebten Fachbeiträge angeboten werden.


Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück
Der Vorstand




 

SWR bei der BI in Gonbach


Am 19.03.2015 war der SWR mit Redakteur Andreas Heerwig und seinem Kamerateam wieder bei unserer Bürgerinitiative in Gonbach, um aktuell über die Situation am Bocksrück zu berichten. Am 09.04.2015 um 20 15 Uhr wird in SWR 3 in der Sendung "Sturmwarnung in Rheinland-Pfalz - Windkraft-Regionen weiter unter Hochspannung" ein Jahr nach der ersten Berichterstattung erneut aus den Windkraftregionen berichtet. Ralf Grusa, Bernd Schiebel und Jürgen Berberich waren Interviewpartner des SWR. Nach folgend ein paar Fotos vom Drehtag in Gonbach.

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BI bemängelt fehlende Nachtkennzeichnung der Windenergieanlagen


Lesen Sie "hier" den zugehörigen Rheinpfalzartikel.

 

 


Auflagen sind einzuhalten!


Für die drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Bocksrück wurde am 21.10.2013 von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIMSCHG) erteilt. Diese Genehmigung beinhaltete eine Vielzahl von Auflagen unter anderem für den Bau, die Inbetriebnahme und den Betrieb dieser WEA. Unsere Bürgerinitiative hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Auflagen der Kreisverwaltung auch eingehalten werden.

Drei dieser Auflagen beschäftigen sich mit der Tages - und Nachtkennzeichnung sowie den allgemeinen Regelungen dazu. Die geforderten Kennzeichnungen der WEA waren nach Erreichen der jeweiligen Hindernishöhe zu aktivieren und mit Notstrom zu versorgen. Dies galt auch für die Bauphase. Es war auch zu beachten, dass beispielsweise die gedoppelten Feuer gleichzeitig (synchron blinkend) betrieben werden. Dies gilt auch heute beim Betrieb dieser WEA.

Unsere Bürgerinitiative hat fehlende Beleuchtungen des WEA 3 seit dem 30.10.2014 und des WEA 2 seit dem 14.11.2014 festgestellt und diese Gefahrenpotentiale für den zahlreichen Flugbetrieb und damit auch für die Umgebung wohnenden Menschen der zuständige Behörde in der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemeldet, da diese schließlich diese Auflagen erlassen hat. Es war jedoch zusätzlich erforderlich, dass neben einer Rheinpfalzberichterstattung auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) und das Mainzer Innenministerium eingeschaltet werden mussten, damit überhaupt Maßnahmen gegen die unzureichende Hindernisbefeuerung eingeleitet wurden und eine Beseitigung erfolgte. Entsprechende Schreiben liegen uns vor. Verstöße gegen die Auflagen des BIMSCHG-Bescheides stellen im übrigen Ordnungswidrigkeiten dar. Bis heute wurden von uns eine Vielzahl von Ausfällen bei der Hindernisbefeuerung dieser 3 WEA dokumentiert.

Wir werden uns weiterhin sehr aufmerksam mit dieser Thematik beschäftigen. Gerne können Sie uns Ausfälle bei der Hindernisbeleuchtung mit Datum, Uhrzeit und Fotodokumentation melden.

Des Weiteren wollen wir auch sehen, dass die weiteren Auflagen des Genehmigungsbescheides eingehalten werden, obwohl dies die originäre Aufgabe der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) ist. Es entsteht im Moment zumindest der Eindruck, dass die Kreisverwaltung lediglich Auflagen zu Papier gebracht hat aber deren Einhaltung nicht oder nicht vollumfänglich gewissenhaft überwacht. Wir fragen uns deshalb, ob nun die Bürger und Bürgerinnen selbst tätig werden müssen. Es kann und muss doch erwartet werden, dass die Kreisverwaltung in Kirchheimbolanden ihre Funktionen und Aufgaben für die Bürger/innen wahrnimmt.

Gonbach, den 29.01.2015


Aktuelle Bilder


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Bilder vom Bocksrück


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Neue Präsentation der BI


"Hier" finden Sie eine aktuelle Präsentation mit allen Informationen unserer BI.


Aktuelle Entwicklung auf dem Bocksrück


Der Bau der drei Windenergieanlagen auf dem Bocksrück ist nun weithin sichtbar. Unsere Mitglieder haben die Transporte des Baumaterials, der Gondel und der Rotoren der WEA in den letzten Wochen ausführlich dokumentiert. Die Bilderserie haben wir für Sie auf dieser Homepage eingestellt.

Aus unserer Sicht wurden diese Windräder mit einem zuvor nicht von den Entwicklern und künftigen Betreibern geplanten Aufwand auf den Bocksrück verbracht. In der Rheinpfalz schildert dann ein Projektleiter seine Technikbegeisterung über seinen zusammengestellten teuren Fuhrpark an Spezialfahrzeugen, damit die Anlagen über die K 39 auf den Bocksrück verbracht werden können. Dabei bleibt völlig außer Betracht, dass der ursprünglich vorgesehene 3,4 Kilometer lange, befestigte und gerodete Transportweg durch den Wald nicht genutzt werden kann, da eine Straßenbrücke von der B 48 nach Neuhemsbach zur L 394 zurzeit saniert wird. Es wurden also Rodungen und damit erhebliche unwiederbringliche Beeinträchtigungen der Natur sinnlos vorgenommen und nun musste mit erheblichen weiteren finanziellen Aufwand eine andere Transportroute gewählt werden.
Hinzu kommt eine ungewöhnlich lange Bauzeit und die damit verbundene Standzeit von teuren Spezialkränen auf dem Bocksrück. Zum Vergleich in der Nähe der Autobahnausfahrt Kaiserslautern-Ost wurden von einem anderen Projektentwickler innerhalb weniger Tage ebenfalls 3 WEA (in den Wald) gebaut. Das zeigt, dass diese WEA auf dem Bocksrück aufgrund der Fehlplanungen am Ende wesentlich teurer gebaut werden und sich für einen Investor und Betreiber nicht rechnen können.
Zum Teil wird aber auch leider jetzt erst vielen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinden bewusst, welche Dimensionen diese nicht notwendigen WEA auf dem Bocksrück annehmen. Diese WEA werden die Reihe stillstehender Windräder von Rheinhessen über den Göllheimer Wald bis zum Bocksrück fortsetzen. Es wird Windpark um Windpark errichtet. Die Windräder stehen jedoch fast alle still. Millioneninvestitionen in die sogenannte Energiewende werden ohne Nutzen vorgenommen. Landschaftsbilder, Kulturlandschaften und Waldgebiete werden ungebremst zerstört. Selbst der Pfälzerwald ist vor Rodungen der Windkraftbranche nicht mehr sicher. Nach dem Bau von WEA bleiben Menschen und Tiere zurück, die durch Lärm, Schattenwürfe und die Nachtbeleuchtungen der WEA belästigt und beeinträchtigt werden und zu dem müssen alle Bürger noch über höhere Stromkosten dies alles noch mitbezahlen. Dieser fehlgeleitete und an eine Planwirtschaft erinnernde Ausbau der Windkraft hat Rheinland-Pfalz zu einem Bundesland mit vielen hässlichen Landschaften werden lassen und das für einige Euro Pachteinnahmen für die finanziell klammen Gemeinden, die von der Landesregierung nicht ausreichend finanziell ausgestattet werden. Auch werden zunehmend Windparks über kommunale Anstalten des öffentlichen Rechtes (AÖR) finanziert und damit der Ausbau der Windenergie forciert. Diese AÖR sind für die Steuerzahler, die für die AÖR letztendlich haften, völlig intransparent, da sie ihre Zahlen zu Einnahmen, Ausgaben, Investitionspläne und Verschuldung nicht offen legen müssen. Hierzu werden wir in einem gemeinsamen Flyer mit den Bürgerinitiativen "Bürger für ein zauberhaftes Zellertal e.V." und "Durchblick! e.V." in einer Auflage von 10.000 Stück die breite Öffentlichkeit demnächst informieren.

Wir fordern weiterhin Änderungen der Genehmigungsverfahren für WEA:

1. Überprüfung der von den Projektentwicklern vorgelegten Fachgutachten durch unabhängige Gutachter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

2. Neudefinition (z.B. Überarbeitung der TA Lärm aus dem Jahr 1998 im Bezug auf die WEA-Standorte) und landesweite Vereinheitlichung der Mindestanforderungen an die Fachgutachten für die WEA-Standorte.

3. Verlagerungen der Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz von den Kreisverwaltungen auf regionale Planungsgemeinschaften oder übergeordnete Genehmigungsbehörden unter Einbeziehung von anerkannten Naturschutzverbänden, Naturschützern und Fachärzten.

4. Vor der Genehmigung von WEA über Wald sind entsprechend des Kenntnisstandes verpflichtende, standardisierte Untersuchungen der Schutzgüter des Naturhaushaltes, der Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt durchzuführen. Auch eine ökologische Bauüberwachung und -begleitung sind dringend geboten.

5. Überprüfung der Mindestabstände zu Wohnbebauungen (10H-Regelung) und Untersuchung der Auswirkungen des Betriebs von WEA auf die Menschen.

6. Festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sind vor Beginn von WEA-Baumaßnahmen zu realisieren und nachzuweisen.

7. Zentrale Planung und Steuerung der WEA-Standorte in Rheinland-Pfalz, um einer "Verspargelung" der Landschaft und solchen massiven und unwiederbringlichen Eingriffe in die Landschaftsbilder entgegenzuwirken und damit mehr von WEA unbelasteten Flächen zu schaffen.

8. Verbesserung und Neudefinition der Bürgerbeteiligung und Aufklärung der Bürger im Vorfeld von WEA-Planungen.

Zu dem fordern wir die Offenlegung aller für die Bürger wichtigen Daten, Investitionspläne, Kosten-Nutzen-Pläne und im weiteren Verlauf die Gewinn-und Verlustrechnungen der AöR.

Wir fordern die Transparenz und Öffentlichkeit über die Wirtschaftlichkeit der zahlreichen Energieprojekte, die durch die AöRs finanziert werden.

Die Geschehnisse auf dem Bocksrück werden von uns weiterhin dokumentiert und wir werden darüber berichten.

An dieser Stelle danken wir auch unseren zahlreichen Spendern in den letzten Wochen.



Gonbach, den 20.10.2014                                                                        Der Vorstand



Bilder vom Bocksrück


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BI nimmt Klage gegen die Kreisverwaltung Donnersbergkreis im Hauptverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der 3 WEA auf dem Bocksrück beim Verwaltungsgericht Neustadt aus finanziellen Gründen zurück


Die Klage unserer BI gegen die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wegen des sogenannten Sofortvollzuges der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der drei Windenergieanlagen auf dem Bocksrück wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen. Vom Gericht wurde lediglich eine formelle Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Im anschließenden Hauptverfahren sehen wir und die Gemeinde Gonbach aufgrund der gesetzgeberischen Rahmenbedingungen durch die Privilegierung der Windkraft leider nur geringe Aussichten auf Erfolg. Im weiteren Verfahren haben gegebenenfalls nur Naturschutzverbände Erfolgsaussichten. Wir, als BI, hätten allenfalls nur dann Erfolg, wenn wir durch weitere Instanzen bis zum EUGH gehen würden.

Im Rahmen eines Mitgliedertreffens haben deshalb alle anwesenden Mitglieder vor diesem Hintergrund und der Abwägung der finanziellen Erfordernissen mehrheitlich entscheiden, dass die BI die Klage im sogenannten Hauptverfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt nur deswegen zähneknirschend zurücknimmt.

Den Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss des Donnersbergkreises in Kirchheimbolanden halten wir dagegen aufrecht.
Die BI hat seit ihrer Gründung viel erreicht. Insbesondere die umfangreichen Stellungnahmen unserer Experten und das nicht unerhebliche Spendenaufkommen durch unsere über 300 Mitglieder zeigen, dass wir viele gute und vernünftige Gründe gegen die Windräder auf dem Bocksrück hatten und nach wie vor haben. Allerdings ist es für uns schwer nachvollziehbar, dass das Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen ausschließlich durch die Antragsteller von Windenergieanlagen und deren Gutachter bestimmt wird und das Genehmigungsverfahren die Einholung weiterer unabhängiger Gutachten nicht vorsieht und auch kein Abwägungsprozess durch die Kreisverwaltung und das Gericht stattgefunden hat. Deshalb bedarf die Delegation der Planungshoheit von Windenergieanlagen durch die Landesregierung auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz einer dringenden gesetzlichen Änderung, um die weitere Verspargelung unserer schönen Landschaften und die unwiederbringlichen Eingriffe in die waldreichen Gebiete unseres Landes und damit in die unmittelbare Umgebung von Mensch und Natur zu verhindern.

Die BI hat in der kurzen Zeit ihres Bestehens außerordentlich gute Arbeit geleistet und hat viele andere Bürgerinnen und Bürger im Land ermutigt, ebenfalls Bürgerinitiativen gegen Windenergieanlagen zu gründen. Darauf können wir alle Stolz sein. Es macht jedoch keinen Sinn aufgrund dieser einseitigen rechtlichen Rahmenbedingungen weiterzumachen, da zudem nur dann Erfolgsaussichten bestehen, wenn umfangreiche finanzielle Resourcen vorhanden sind.

Wir werden deshalb in Zukunft neben unseren Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss und den sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten, die weiter gegen das Projekt vorgehenden anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützten und zudem darauf achten, dass die im Genehmigungsbescheid enthaltenen umfangreichen Auflagen für die drei aus unserer Sicht weiter nicht notwendigen Windräder auf dem Bocksrück von den Beteiligten auch eingehalten und beachtet werden. Des Weiteren werden wir die Geschehnisse auf dem Bocksrück zukünftig lückenlos dokumentieren und unsere Mitglieder darüber informieren. Auch bleibt es unser zusätzliches erklärtes Ziel weitere Windenergieanlagen in der Umgebung von Gonbach und Alsenbrück-Langmeil, wie z.B. auf dem Ölberg zu verhindern.

Unsere Präsentation über dem Bocksrück und die Tätigkeit unserer BI am 15.03.2014 beim Treffen vom Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V. in Hertlingshausen hat eine positive Resonanz erfahren. Die Bilder über die durchgeführten Waldrodungen und die Luftbildaufnahmen vom zerstörten Biotop des artenreichen Bocksrücks haben große Betroffenheit ausgelöst. Wir werden daher auch im Mai 2014 bei einer Veranstaltung im Saarland aufgrund der Einladung unserer befreundeten saarländischen Bürgerinitiativen präsent sein und über den Bocksrück informieren und hoffen auf diese Weise weitere Bürger zu ermutigen sich gegen Windenergieanlagen zu engagieren.

Bitte unterstützen Sie auch die Petition "Änderung der Ausnahmeregelung des Privilegierten Bauverfahrens gemäß § 35 BauGB" auf der Internetseite vom Bündnis Energiewende für Mensch und Natur e.V..

Der Vorstand


Auf dem Bocksrück herrscht Baustopp....


Lt. BImSchG der KV-Donnersberg: “Baubeginn und jegliche Ausführungen von Bauarbeiten dürfen zum Schutz der Wildkatze nur in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar eines Jahres erfolgen“. Also dürften ab sofort bis 01.08.2014 keinerlei Arbeiten, die in einem Zusammenhang mit WKA stehen, auf dem Bocksrück und Zufahrt durchgeführt werden. Hier sehen Sie aktuelle Bilder der Bauarbeiten.

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Liebe Mitglieder,.....


.......wir haben mit Erstaunen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 03.02.2014 zur Kenntnis genommen.

Das Urteil stellt eine Fortsetzung des Verfahrens wie beim BIMSCH-Bescheid dar, da unsere umfangreichen Stellungnahmen und Gutachten nicht bewertet und in den Abwägungsprozess mit einbezogen wurden.

Es sprechen nach wie vor gute, vernünftige und gewichtige natur-und artenschutzrechtliche Gründe gegen den Bau der 3 WEA im Wald auf dem Bocksrück. Auch ist der Eingriff in die Landschaft gegenüber dem Donnersberg und für die Menschen in Gonbach und Alsenbrück-Langmeil, die in Zukunft Lärm und Infraschall ausgesetzt werden sollen, erheblich.

Feststellbar ist, dass der sogenannten die Energiewende alles untergeordnet wird und die Verspargelung von Rheinland-Pfalz weiterbetrieben wird und dies ohne ökonomischen Nutzen.

Wir werden das weitere Vorgehen mit den weiteren Klägern und unseren Anwälten abstimmen und beim nächsten Treffen am 12.02.14 in Langmeil die Mitglieder informieren.

Danke für Eure bisherige Unterstützung.


Eilanträge gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für drei Windenergieanlagen auf dem Bocksrück erfolglos


Die Bürgerinitiative „Windkraftfreier Bocksrück“, die Naturschutzverbände NABU Rheinland-Pfalz und Pollichia sowie die Ortsgemeinde Gonbach sind mit ihren Eilanträgen gegen die vom Landkreis Donnersbergkreis einem Windenergiebetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windenergieanlagen (WEA) erfolglos geblieben.
Im Oktober 2013 erteilte der Landkreis Donnersbergkreis einem Windenergieunternehmen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei WEA mit einer maximalen Gesamthöhe von 185,90 m auf mehreren Grundstücken in den Gemarkungen Börrstadt und Sippersfeld. Die Grundstücke befinden sich auf dem Höhenzug „Bocksrück" zwischen den beiden Orten und liegen im Wald. In unmittelbarer Nähe führt die Bundesautobahn A 63 vorbei. Die Genehmigung enthielt zahlreiche Nebenbestimmungen, u.a. zum Naturschutz und zur Schonung des Waldes. So dürfen Bauarbeiten zum Schutz der Wildkatze nur in der Zeit vom 01. August bis 28. Februar eines Jahres erfolgen. Hinsichtlich der Betroffenheit von Fledermäusen ist durch ein zweijähriges Monitoring an einer der WEA unter Berücksichtigung von Temperatur, Windgeschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit die gesamte Aktivitätsperiode der Fledermäuse zu erfassen. Im ersten Jahr des Monitorings sind die WEA vorsorglich von April bis Oktober bei Windgeschwindigkeiten von < 6 m/s und Temperaturen von > 10 °C sowie einer relativen Luftfeuchtigkeit von < 85 % in Gondelhöhe eine Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang abzuschalten. Nach dem ersten Monitoringjahr können die Abschaltzeiten entsprechend der Monitoringergebnisse angepasst werden. Nach Ablauf des gesamten Monitorings werden die aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Abschaltalgorithmen für den weiteren Betrieb der Anlagen für die restliche Betriebszeit der WEA festgelegt. Die baubedingten Rodungen sind grundsätzlich durch Ersatzaufforstungen flächengleich auszugleichen.
Die Antragsteller legten gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung Widerspruch ein, woraufhin der Landkreis Donnersbergkreis die sofortige Vollziehung der Genehmigung anordnete. Dagegen suchten die Antragsteller um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach und machten vor allem geltend, die durchgeführte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls über die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Diesen Eilantrag hat die 4. Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 3. Februar 2014 abgelehnt. Zur Begründung führten die Richter aus: Nach derzeitigem Erkenntnisstand könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht unterblieben sei. Nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sei bei der Errichtung und dem Betrieb einer Windfarm mit 3 bis weniger als 6 WEA nur eine standortbezogene Vorprüfung vorgesehen. Für solche Vorhaben mit geringer Größe oder Leistung sei eine UVP nur dann durchzuführen, wenn trotz der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten seien. Die gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der Vorprüfung beschränke sich auf eine Plausibilitätskontrolle, weil der Genehmigungsbehörde im Rahmen einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalls für ihre prognostische Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen eines Vorhabens ein Einschätzungsspielraum zustehe. Einer solchen Plausibilitätskontrolle halte die vorliegende standortbezogene Vorprüfung stand. Der Antragsgegner habe die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß den Schutzkriterien nach Nr. 2 der Anlage 2 geprüft und sei zu dem plausiblen Ergebnis gekommen, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine besonderen Standortpotenziale hinsichtlich Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit des Gebietes zu verzeichnen seien, die unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erwarten ließen.
Das Waldgebiet „Bocksrück“, in dem die drei WEA errichtet werden sollten, sei kein nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft und auch kein Natura 2000-Gebiet. FFH-Schutzgebiete lägen mindestens 2,8 km entfernt, zu den nächstgelegenen Vogelschutzgebieten seien es über 8 km. Auch Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke seien im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen. Was die dort vorhandenen Fledermauspopulationen anbetreffe, teile die Kammer die Auffassung des Antragsgegners, dass durch entsprechende Auflagen in der Genehmigung - die in Form von Abschaltzeiten und der Durchführung eines zweijährigen Monitorings auch getroffen worden seien - erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden könnten. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für Fledermäuse durch WEA könne dadurch vermieden werden, dass die Anlagen zu bestimmten Tages- bzw. Jahreszeiten vorübergehend abgeschaltet würden. Dies sei mit einer Abschaltautomatik auch ohne weiteres steuerbar. Das in der Genehmigung angeordnete Monitoring sei ein geeignetes und zulässiges Mittel, um zunächst sehr weitreichend festgesetzte Abschaltzeiten auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Vergleichbares gelte auch für das im Waldgebiet „Bocksrück“ festgestellte Vorkommen von Wildkatzen, weil unter Berücksichtigung der in der Genehmigung ausgesprochenen Nebenbestimmungen, insbesondere dem Bauverbot von März bis Juli, auch insoweit erheblichen Umwelteinwirkungen ausgeschlossen seien.
Das Interesse am Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei höher zu bewerten als das Interesse der Antragsteller an der Wahrung naturschutzrechtlicher Belange. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima habe die Bundesregierung getragen von einer großen parlamentarischen Mehrheit einen zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie beschlossen. Kernkraftwerke sollten zunehmend ersetzt werden auch durch den schnellen Ausbau der Windenergienutzung. Geteilt werde diese Absicht vom Land Rheinland-Pfalz, dessen Regierung den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 von unter 20 % auf 100% steigern wolle. Dies zeige, dass dem schnellen Ausbau der Windenergienutzung - auch in Waldgebieten - ein großes öffentliches Interesse beigemessen werde. Zwar sei nicht zu verkennen, dass die vorgesehenen Ziele durch eine Verzögerung der Errichtung der drei WEA nur in geringem Umfang beeinträchtigt würden. Gleichwohl gebühre hier das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens vom Vollzug des Vorhabens verschont zu bleiben. Denn in Bezug auf das lokale Fledermausvorkommen und die dort lebenden Wildkatzen sei im Falle der sofortigen Errichtung der Windenergieanlagen weder mit einem unwiederbringlichen Individuenverlust noch mit einer erheblichen Störung und einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population dieser Arten zu rechnen.
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschlüsse vom 03. Februar 2014 - 4 L 17/14.NW – u.a.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt


Weitere Presseartikel zum Urteil


Bericht aus der Rheinpfalz vom 05.02.2014:"Eilanträge zu Bocksrück Windrädern abgelehnt"

Bericht des SWR vom 05.02.2014:"Eilanträge zu Bocksrück Windrädern abgelehnt"



Aktuelle Luftbilder


Hier sehen Sie aktuelle Bilder, die das ganze Ausmaß der Waldzerstörung aus der Luft zeigen.

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Auf dem Bocksrück wird doch gearbeitet


Die Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V ist entsetzt, dass entgegen den Ausführungen der JUWI-Rechtsanwälte im Schriftsatz vom 06.01.2014 (der dem Verwaltungsgericht und der BI vorliegt) offensichtlich auch noch im Januar weitere Baumaßnahmen auf dem Bocksrück durchgeführt werden. Das Verwaltungsgericht Neustadt soll wohl im glauben sein, dass eine rasche Entscheidung nicht erforderlich ist, da zurzeit die Bauarbeiten auf dem Bocksrück angeblich ruhen. In Wirklichkeit wird aber mit Hochdruck gearbeitet um weitere Fakten zu schaffen. Von Tag zu Tag geht die Verwüstung auf dem Bocksrück weiter. Es ist wohl niemanden mehr zu trauen, die Bürger und die Natur werden ohne Rücksicht verraten und verkauft.

Lesen Sie "hier" den ganzen Bericht der Rheinpfalz vom 17.01.2014.

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Auch Nabu klagt gegen Bocksrück Windräder


Neben der Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V., der Ortsgemeinde Gonbach und der Pollichia hat nun auch die Naturschutzorganisation Nabu Rheinland-Pfalz Klage eingereicht.

Lesen Sie "hier" den ganzen Bericht.

Unterstützen Sie uns dabei den Bau der Windkraftanlagen zu verhindern. "Hier" finden Sie unseren Spendenaufruf.
Weitere Bilder der aktuellen Baumaßnahmen sowie zwei Fotomontagen aus Gonbacher Sicht und von der Kupferberghütte in Imsbach:

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Beitrag des SWR


Nach dem Rotorblatt Unfall auf dem Schneebergerhof – Gemeinde Gerbach - im Donnersbergkreis, war am 3.1.14 das SWR Fernsehen bezüglich eines Beitrags für die Landesschau Rheinland-Pfalz zu Gast in Gonbach.
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Spendenaufruf


DAS GEHT UNS ALLE AN....
...Warum? Weil Ihr Haus oder Ihr Grundstück in wenigen Monaten nur noch ein Bruchteil dessen wert sein wird, was es heute noch wert ist, denn die 3 Windkraftanlagen in unserer Nachbarschaft auf dem Bocksrück sind genehmigt und die Rodungsarbeiten haben haben am 29.11.13 begonnen.

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Ortsgemeinde Gonbach legt Widerspruch gegen Baugenehmigung ein


Nach der Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück e.V. hat nun auch die Ortsgmeinde Gonbach Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt.

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BI reicht Klage ein


Die Bürgerinitiative (BI) windkraftfreier Bocksrück e.V hat beim Verwaltungsgericht Neustadt rechtliche Schritte gegen die Kreisverwaltung eingeleitet.

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Artikel in der Rheinpfalz


Am 3.12.2013 ist in der Rheinpfalz ein Artikel über die aktuellen Geschehnisse am Bocksrück erschienen. Darin erläutert Vorstandsmitglied Ralf Grusa im Gespräch mit der Rheinpfalz noch einmal die Beweggründe der Bürgerinitiative gegen die geplanten Windkraftanlagen vorzugehen. Nachdem die Kreisverwaltung die Einwendungen der BI gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgelehnt hat und im Gegenzug die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat, will die BI jetzt eine einstweilige Verfügung gegen den Sofortvollzug durchsetzen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Bau zu verhindern.

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Bilder der begonnen Rodungsarbeiten vom 29.11.2013


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BI ist Gründungsmitglied - Windkraftgegner bündeln ihre Energie


Unsere Bürgerinitiative wurde am 14.09.2013 Gründungsmitglied im landesweiten Bündnis Energiewende für Mensch und Natur. In Simmern fand die Gründungsversammlung dieses neuen Bündnisses von 22 Bürgerinitiativen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland statt. Im Anschluss gab es eine Kundgebung und einen Protestmarsch durch die Innenstadt von Simmern. Unsere BI war mit ihrem Kerwewagen und zahlreichen Mitgliedern vertreten.

Das neu gegründete Bündnis will sich vorrangig in drei Bereichen engagieren. Dazu gehört die Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung über die negativen Auswirkungen der Windkraft zu informieren. Zudem dient das Bündnis als Wissensplattform, über die die einzelnen regionalen Initiativen Fachkenntnisse austauschen können. Auch die Unterstützung bei Musterklagen, wenn Flächennutzungspläne erstellt werden, ohne dass umweltrelevante Gutachten darin eingeflossen sind, zählt zu den Zielsetzungen des Bündnisses.

Hier die Resolution zum Baustopp aller neuen Windenergieanlagen in den Wäldern des Landes.

Resolution



Windradbrannd in Lahr


Wie bereits schon mehrmals in der Presse zu lesen war, ist es in Lahr zu einem Windradbrannd gekommen. Die Feuerwehr musste dabei machtlos zusehen, wie das Windrad in dem Waldgebiet komplett abgebrannt ist. Hier haben wir zwei Links mit entsprechenden Artikeln bereit gestellt.

1.Badische Zeitung
2.Landesschau



BI auch beim Kerweumzug in Gonbach und Winnweiler aktiv


Wie bereits in Langmeil war die BI auch bei den Kerweumzügen in Gonbach und Winnweiler aktiv.

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Kritischer Dialog mit den Grünen am 24.08.2013


Am 24.08.2013 fand ein Treffen der BI auf dem Bocksrück mit dem energiepolitischen Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, Herrn Dr. Bernhard Braun, und Frau Dr. Flörchinger (Bundestagskandidatin der Grünen) statt. Die BI hat ihre Argumente gegen die Windkraftanlagen auf dem Bocksrück deutlich gemacht. Herr Dr. Braun hat zugesagt, das Projekt über das Umweltministerium kritisch bei der Donnersberger Kreisverwaltung hinterfragen zu lassen und auch eine Überprüfung des Windkraftstandortes in Börrstadt ins Spiel gebracht.

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Neue Zufahrts - und Transportwege zum Bocksrück - BI legt Widerspruch ein!


Aufgrund der geänderten Zufahrts- und Transportwegen mitten durch den Wald zu den drei geplanten Windkraftanlagen auf dem Bocksrück hat die BI am 23.08. Widerspruch gegen den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "Windkraftanlagen-Bocksrück" bei der Verbandsgemeinde Winnweiler und der Kreisverwaltung Kirchheimbolanden eingelegt. In den Gutachten und Fachbeiträgen zum Naturschutz, zur standortbezogenen UVP-Prüfung, zum Konfliktpotential Fledermäuse und Windenergie, zur Ornithologie und zur Beeinträchtigung der Wildkatze , die dem Genehmigungsverfahren zugrunde liegen fehlen unseres Erachtens die notwendigen und erforderlichen Bewertungen und Untersuchungen der geänderten Zuwegung. Deshalb Widerspruch!



"Die grünen Geldmaschinen - Kahlschlag Bocksrück"


Unter diesem Motto hat die BI hat am 11.08.2013 mit einem schönen Wagen am Kerweumzug in Alsenbrück-Langmeil teilgenommen. An dieser Stelle auch herzlichen Dank an die Erbauer des Wagens. Auf dem Wagen waren drei Windräder auf einem waldlosen Bocksrück zu sehen. Der Waldboden war übersäht mit toten Fledermäusen und Greifvögeln. Daneben wurden symbolisch drei Geldsäcke gestellt.

Damit wurde wieder auf eine drastische Art die geplante Naturzerstörung am Bocksrück dargestellt. Mitglieder der BI haben 500 Flyer an die Kerwegäste verteilt.

Mit dieser PR-Aktion wurde die Bevölkerung erneut für die Thematik des Bocksrück sensibilisiert. Aufgrund der überaus positiven Resonanz wurde entschieden, den Umzugswagen auch bei den Kerweumzügen in Winnweiler und Gonbach fahren zu lassen. Die Mitglieder der BI dürfen sich wieder gerne anschließen.

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Stellungnahsme zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4 und 19 BimSchG


Die Bürgerinitiative hat am 15.07.2013 ihre Stellungnahme gegen den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4 und 19 BimSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergie- anlagen (WEA) in den Gemarkungen Börrstadt und Sippersfeld (Bocksrück) fristgerecht bei der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises eingereicht.


FDP Landesvorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Herrn Dr. Volker Wissing besucht die Bürgerinitiative


Am 08. Juli 2013 begrüßte die Bürgerinitiative den Landesvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP im Bundestag, Herrn Dr. Volker Wissing im Bürgerhaus in Gonbach.

Gegenstand des Gespräches waren die geplanten Windkraftanlagen im Waldgebiet auf dem „Bocksrück“. Vorstandsmitglied Ralf Grusa begrüßte die Gäste im Bürgerhaus und schilderte die um Gonbach und Langmeil drohende Umwelt- u. Naturzerstörung durch die Rodungen von mehreren Hektar Wald, den unwiederbringlichen Eingriff in da Landschaftsbild und die dauerhaften ökologischen Auswirkungen auf die Fauna und Flora des geplanten Industriestandortes auf dem Bocksrück. Auch wurde über die Subventionen aufgrund der Gesetzeslage an diesem windschwachen Standort berichtet.

Herr Dr. Wissing zeigte großes Interesse an den Anliegen der Bürgerinitiative, welche mit zahlreichen Mitgliedern der Bürgerinitiative vertreten war. Er lobte das Engagement der Bürgerinitiative und stellte das alternative Energiekonzept der FDP für einen geordneten Ausbau der Windenergie vor, da die rot-grüne Landesregierung mit dem Landesentwicklungsprogramm den unkoordinierten Ausbau der Windenergie weiterführen will. Diese dadurch entstehende Verspargelung der Landschaft hat erhebliche Auswirkungen auf unsere hochwertigen Kultur- und Naturlandschaften und schadet dem wichtigen Wirtschaftsfaktor, dem Tourismus. Die FDP setzt daher die Konzentration auf große, zahlenmäßig begrenzte Windparks. Die würde auch den Netzausbau erleichtern. Die Kommunen sollen durch einen Fonds von den Erträgen partipizieren und dadurch die Möglichkeit zu Abbau der Verschuldung erhalten.

Nach der Gesprächsrunde fuhren die Teilnehmr mit einem von de Bi bereitgestellten Bus und einer Autokolonne zu einem Aussichtspunkt mit Blick auf den Bocksrück und anschließend in das Waldgebiet hinein. Dort wurden die bereits gefällten alten Bäume sowie die Schneisen für die geplante Trassenführung besichtigt. Die Delegation, darunter auch Ex-Staatssekretär Günter Eymael machten sich ein Bild der Landschaftszerstörung und informierten sich intensiv über die Lage am Bocksrück. Nach interessanten zwei Stunden verabschiedeten die Bürgerinitiative und Ortsbürgermeister Friedrich Neu aus Gonbach die Gäste mit der Bitte um Unterstützung an den verantwortlichen Stellen.

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Herr Xaver Jung und Frau Dr. Felicitas Flörchinger besuchen Treffen der BI


Am 03.07.2013 besuchten die Wahlkreiskandidaten des Bundestages, Frau Dr. Felicitas Flörchinger (Die Grünen), Xaver Jung (CDU) sowie der Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag, Herr Christoph Ritzmann das Treffen der Bürgerinitiative Windkraftfreier Bocksrück in der Gemeindehalle von Langmeil, um sich über die Bedenken der Bürgerinitiative gegen die geplanten Windräder zu informieren. Frau Dr. Flörchinger betonte, dass der Windradbau generell einen eingriff in die Natur darstellt und die Schäden für die Natur so gering wie möglich gehalten werden müssten. Sie wolle bei der Landesregierung weitere Informationen zum Thema Bocksrück einholen. Xaver Jung wies auf die Gesetzeslage hin, dass Verbandsgemeinden selbst im Pfälzer Wald, Waldgebiete für den Windradbau zulassen müssen. Er wisse selbst, als Bürgermeister von Rammelsbach, dass es finanziellen Druck für Gemeinden gibt, Einnahmen für die Kommunen zu erzielen.
Im Kreis Kusel gäbe es einen Pool für die erwirtschafteten Einnahmen der Windkraftanlagen, so dass alle gleich davon profitieren können. Obwohl viele Vernunftgründe gegen den windschwachen Standort sprechen, müsste ein Bau der Anlagen auf dem Bocksrück verhindert werden, so Christoph Ritzmann. Auch er trat der BI bei und werde diese unterstützen.

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Gelungene Sternenwanderung


Aus drei Richtungen wanderten am vergangenen Sonntag Bürger aus den Orten Alsenbrück-Langmeil, Gonbach und Münchweiler zu einem Treffpunkt unterhalb des Bocksrücks. Dort trafen sie auf weitere Interessierte auch aus umliegenden Orten oder von Organisationen, die sich für das Thema „Windkraftfreier Bocksrück“ interessierten.
Ca 100 Gäste konnten die Veranstalter begrüßen.
An einem Infostand gab es Flyer, Informationen, T-Shirts und nicht zuletzt Mitgliedsanträge. So stieg an diesem Tag der Mitgliedsbestand der Mitglieder auf über 200. Die Vereinsgründung fand erst im Mai statt und die Veranstalter sind über das große Interesse der Bürgerinitiative (BI) sehr erfreut, zeigt es doch, dass sie nicht alleine mit Ihren Bedenken den Windrädern im Wald auf dem Bocksrück dastehen.

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Einige Redner hatten sich ebenfalls angekündigt und nachdem Rüdiger Sünder, einer der Vorsitzenden der BI, die Anwesenden begrüßte übergab er Ortsbürgermeister Friedrich Neu aus Gonbach das Wort. Auch dieser freute sich über die Anzahl der Besucher und erläuterte die Bedenken seitens der Ortsgemeinde und ärgerte sich über die Regierung die es sich leit mache und die Verantwortung an die Kommunen übertrug. Somit entstehe unter anderem eine einfache Haushaltssanierung durch Einnahmen der Pacht von Windkraftanlagen. Die Ortsgemeinde habe in Ihrem Beschluss vom 28.10.2010 Ihre Bedenken geäußert. Das Gutachten von Bachtler und Böhme sprach sich gegen den Standort Bocksrück aus. Dieses Gutachten wurde von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegeben. Was ist daraus geworden? OB Neu übergab das Wort an Herrn Schuch, Landesvorsitzenden der NABU. Schuch wies darauf hin, dass laut UNESCO der Wald windkraftfrei bleiben muss, doch bei den finanziellen Mitteln die an Betreiber und Verpächter fließen, bleibt Natur- und Landschaftsschutz auf der Strecke.
Er verglich den Windrausch mit dem Goldrausch – da bleibt von einem schönen Landschaftsbild nicht viel übrig. Auch er kritisierte, dass die Regierung die Verantwortung über die Standorte der Windkraftparks und Anlagen einfach auf die Kommunen überträgt, die sich der Folgen oft gar nicht bewusst sind. Keine Kritik möchte er an Windkraftbetreiber wie der Firma JUWI äußern. Diese plant nach wirtschaftlichen Vorlagen. Nein, Kritik geht an die Regierung. Eindeutiges Sidnal: wir wollen nicht weniger Windräder, sondern konzentrierte Windkraftanlagen an weniger schlechten Standorten. Bessere Planungen und Umwelt- sowie Verträglichkeitsprüfungen seien notwendig. Sein Abschlussfazit: Ja zur Windkraft das muss sein – Windkraft am Bocksrück aber NEIN.

Frau Köhler von der Initiative pro Pfälzer Wald übernahm das Wort. „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.‘‘
Waren es nicht die Grünen, die inden 80er Jahren mit diesem Spruch klar machten, dass, wer die Natur zerstört, die Lebensgrundlagen der Menschen zerstört? Kaum an der Macht, schon drehen sich die Uhren ander rum. Die Grünen, einst angetreten zur Bewahrung der Schöpfung und Erhaltung der Natur wollen plötzlich nichts mehr von Naturschutz und Artenschutz wissen. Jetzt sind sie diejenigen, die durch Gesetzesänderungen wie das LEP IV den Startschuss gegeben haben, dass unsere Wälder- ohne Not zerstört werden können. Das Vorhandensein der z.B. geschützten Wildkatze soll bei der Standortfindung von Windkraftanlagen nicht mehr abgefragt werden, so eine vertraulich interne Anweisung an die Kreisverwaltungen. Vor 2 Jahren hat man bei Wattenheim für die Wildkatze noch eine für 3,5 Millionen teure Wildbrücke gebaut, mit Steuergeldern finanziert. „Alternative Energiegewinnung ist notwendig, aber dort unsinnig, wo sie zerstört, was man bewahren will“, so bringt es Reinhold Messner auf den Punkt. Soll es im Pfälzerwald bald so aussehen wie im Soonwald? (nähere Informationen auf der Seite www.propfaelzerwald.de)

Abmarsch

Zu Gast ebenfalls Landtagsabgeordnete Simone Huth-Haage (CDU). Erfreut über das Engagement der Bürgerinitiative versprach sie, sich ebenfalls für diese Sache einzusetzen. 2 % Windkraft brauchen und haben wir. Warum noch weiter machen – warum Wälder roden- die Natur ausbeuten wo wir sie doch brauchen?

Sie möchte sich stark machen – in Mainz. Symbolisch trat sie der BI auch direkt als Mitglied bei. War sie doch kürzlich (ohne Namen nennen zu wollen) in einem Unternehmen von Windkraftanlagen. Auf ihre simple Frage hin, was geschieht den mit den Tieren dort in den Wäldern bekam sie, verbunden mit einem Lächeln, die Antwort: „die Tiere gewöhnen sich schon daran!“ Für Frau Staatsministerin Eveline Lemke Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung sowie Frau Staatsministerin Ulrike Höfken Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten nahm sie sogleich zwei T-Shirts und Informationsmaterial der Bi mit, welche sie ihnen in der kommenden Woche mit einem Gruß persönlich überreichen möchte! Abschließend dankte Ralf Grusa, ebenfalls Vorstandsmitglied der BI den Rednern und Gästen für Ihr Interesse an der Sternwanderung.

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Im Anschluss gab es viel Gelegenheit sich untereinander auszutauschen. Sicher haben sich hier für die BI auch weitere Wege geöffnet Informationen für einen Windkraftfreien Bocksrück zu bekommen. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 03. Juli 2013 in Langmeil, im Nebenraum der Schule um 19 Uhr statt. Weitere Treffen, zu denen alle Interessierten immer recht herzlich eingeladen sind finden im zweiwöchigen Wechsel in Alsenbrück-Langmeil und Gonbach Bürgerhaus immer um 19 Uhr statt.

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Teilnahme der Bürgerinitiative Windkraftfreier Bocksrück (BI) auf dem Johannismarkt in Winnweiler und Ankündigung einer Sternwanderung


Ziel der Teilnahme am Johannismart am 16. Juni 2013 in Winnweiler war es, der Öffentlichkeit die Problematik der geplanten drei Windkrafträder auf dem Bocksrück näher zu bringen. Die Bürgerinitiative wehrt sich nicht generell gegen Windräder, sondern gegen den geplanten Standort auf dem Bocksrück.

Die Besucher des Infostandes wurden mit dem neuen Flyer der BI, der auch in Gonbach, Langmeil und Münchweiler verteilt wurde, unter anderem über die geplanten Rodungen, die zu erwartenden Schäden für das Waldökosystem und einigen weiteren Informationen zum Thema Bocksrück informiert. Mit den von der BI hergestellten maßstabgetreuen Fotomontagen wurde der geplante Neubau der Windräder anschaulich dargestellt.

Infostand

Einer Vielzahl von Besuchern waren die Auswirkungen des Standortes und deren Nachteile nicht bewusst. Dies hatte zur Folge, dass viele neue Mitglieder dem Verein beigetreten sind. Insgesamt sind es in der kurzen Zeit seit der Vereinsgründung 120 Mitglieder.

Eine weitere Veranstaltung der Bürgerinitiative findet am Sonntag, den 30.06.13 statt. Bei einer Sternwanderung und anschließendem Infostand am Zielort können sich interessierte Bürger der BI anschließen und Informationen austauschen. An diesem Samstag werden drei einzelne Gruppen jeweils aus Gonbach (Abmarsch am Friedhof), Alsenbrück-Langmeil (am Sportplatz) und Münchweiler (am Bahnhof) um 13 Uhr eine Wanderung unterhalb des Bocksrücks starten und sich an einem Informationsstand der Bürgerinitiative in der Mitte treffen. Dort bieten sie von 14 - 16 Uhr interessierten Bürgern die Möglichkeit, sich auszutauschen und zu informieren. Die Verantwortlichen der BI haben auch einige Gastredner zu dieser Veranstaltung eingeladen.

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Die Bürgerinitiative in der Presse


Bericht aus der Rheinpfalz vom 18.01.2014:"Auf dem Bocksrück wird doch gearbeitet"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 15.01.2014:"Auch Nabu klagt gegen Bocksrück Windräder"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 27.12.2013:"Ortsgemeinde Gonbach legt Widerspruch ein"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 14.12.2013:"BI klagt gegen Kreis"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 03.12.2013:"Der Mensch zählt am wenigsten"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 08.08.2013:"Das Schweigen der Jäger"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 18.07.2013:"Dr. Volker Wissing besucht die Bürgerinitiative"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 26.06.2013:"Sternenwanderung"

Bericht aus der WiRu vom 27.06.2013:"Sternenwanderung WiRu findet statt"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 29.05.2013:"Bi wendet sich an Kommunalpolitiker"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 10.05.2013:"BI startet mit 50 Mitgliedern"

Bericht aus der Rheinpfalz vom 07.05.2013:"Gründungsversammlung findet statt"


Gründungsversammlung

Am 8.5.2013 fand im Bürgerhaus Gonbach die Gründungsversammlung der Bürgerinitiative Windkraftfreier Bocksrück statt.
Folgende Vorstandschaft wurde gewählt:

Zu Gleichberechtigten Vorstandssprechern wurden Rüdiger Sünder (Gonbach), Ralf Grusa (Gonbach), Mäckelborger Michael (Langmeil) und Peter Batzies (Langmeil) gewählt.
Zum Kassenwart wurde Jürgen Berberich (Gonbach)gewählt, sowie Mellanie Ellenberger (Gonbach) und Klaus Lincker zu Kassenprüfern.

Spendenaufruf

Wenn Sie die Arbeit der Bürgerinitiative unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende an folgendes Konto tun:

IBAN DE64 5405 0220 0000 5681 70


Kontakt

Wenn Sie uns kontaktieren möchten, dann senden Sie uns doch einfach eine E-Mail an:
bi@gonbach.de