Bürgerinitiative windkraftfreier Bocksrück

 

Wir fordern weiterhin Änderungen der Genehmigungsverfahren für WEA:

 

1. Überprüfung der von den Projektentwicklern vorgelegten Fachgutachten durch
unabhängige Gutachter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

 

2. Neudefinition (z.B. Überarbeitung der TA Lärm aus dem Jahr 1998 im Bezug auf
die WEA-Standorte) und landesweite Vereinheitlichung der Mindestanforderungen      
an die Fachgutachten für die WEA-Standorte.

 

3. Verlagerungen der Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz   
von den Kreisverwaltungen auf regionale Planungsgemeinschaften oder
übergeordnete Genehmigungsbehörden unter Einbeziehung von anerkannten
Naturschutzverbänden, Naturschützern und Fachärzten.

 

4. Vor der Genehmigung von WEA über Wald sind entsprechend des
Kenntnisstandes verpflichtende, standardisierte Untersuchungen der Schutzgüter
des Naturhaushaltes, der Landschaftsbildes und der biologischen Vielfalt
durchzuführen. Auch eine ökologische Bauüberwachung und -begleitung sind
dringend geboten.

 

5. Überprüfung der Mindestabstände zu Wohnbebauungen (10H-Regelung) und
Untersuchung der Auswirkungen des Betriebs von WEA auf die Menschen.

 

6. Festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sind vor Beginn von WEA-Baumaßnahmen
zu realisieren und nachzuweisen.

7. Zentrale Planung und Steuerung der WEA-Standorte in Rheinland-Pfalz, um einer
"Verspargelung" der Landschaft und solchen massiven und unwiederbringlichen
Eingriffe in die Landschaftsbilder entgegenzuwirken und damit mehr von WEA
unbelasteten Flächen zu schaffen.

 

8. Verbesserung und Neudefinition der Bürgerbeteiligung und Aufklärung der Bürger
im Vorfeld von WEA-Planungen.

Spendenaufruf

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Kontakt

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